Angelbedingungen - Altmühl-Fischerei-Verein Riedenburg e.V.

Altmühl-Fischerei-Verein Riedenburg e.V.
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Angelbedingungen

Gästekarten


Im Interesse einer nachhaltigen Hege beachten Sie bitte folgende Regelungen:


- Angeln mit max. 2 Handangeln mit je 1 Anbissstelle erlaubt.
- Fischen nur vom Ufer aus in der Zeit von 5:00 bis 24:00 Uhr.
- Fangbeschränkungen pro Tag:  2 Hechte, 2 Zander, 2 Karpfen, 2 Schleien, 1 Salmonide und 5 andere (einschl. Köderfische).
- Köderfische: Lauben ohne Limit, andere insgesamt 5 Stück.

- Gesperrte Wege dürfen nicht befahren werden, außer solche mit dem Zusatzschild „Frei für AFV“.
- Parken nur auf ausgewiesenen Parkplätzen!
- Jeder Angler ist für die Sauberkeit des benutzten Angelplatzes verantwortlich, auch wenn der Müll nicht
  von ihm stammt!


Verboten ist:

Anfüttern (Futterkorb erlaubt); Zelten/Campen/Übernachten am Gewässer; offenes Feuer; lebender Köderfisch; Eisangeln; Fischen vom Boot/Bellyboot aus bzw. unter Verwendung eines Bootes (z.B. Futterboot); Verwendung von Fischortungsgeräten.
Reusen, Legangeln und Senken.
Raubfischangeln in der Zeit von 15.2. bis 31.05. mit Köderfisch und Kunstködern!
Auf Waller und Barsch kann mit Wurm geangelt werden.


Nach der Verordnung für den Naturpark Altmühltal gelten für Gastfischer Einschränkungen (Siehe Gewässerbeschreibung). Für Gastfischer gesperrt sind: Agatha-See und Prunner Wehr.

Es gelten die gesetzlichen sowie vereinsinterne Schonmaße und Schonzeiten.
Diese haben wir auf dem Erlaubnisschein für Sie abgedruckt.


Die Benutzung der Zufahrtswege und Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr!

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